Spraying Systems Co. - REACH Verordnung
Über diese Richtlinie
Die Verordnung (EG) 1907/2006 des europäischen
Parlaments und des Rates über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und
Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) regelt das Herstellen, das
Inverkehrbringen und die Verwendung chemischer Stoffe und daraus hergestellter
Gemische.
Spraying Systems Co liefert u.a. auch Düsen,
Düsenkomponenten und Bauteile aus Kupferlegierungen.
Im Sinne der REACH-Verordnung handelt es sich
bei unseren Produkten um Erzeugnisse. Entsprechend Artikel 33 der REACH-Verordnung
müssen Lieferanten von Erzeugnissen ihre Abnehmer darüber informieren, wenn das
gelieferte Erzeugnis einen Stoff der REACH-Kandidatenliste (SVHC-Liste) in
Gehalten größer als 0,1 Massenprozent enthält. Am 27.06.2018 wurde Blei
(CAS:7439-92-1 / EINECS: 231-100-4) in die Kandidatenliste SVHC aufgenommen. Diese
Aufnahme löst eine diesbezügliche Informationspflicht in der Lieferkette aus.
Wir informieren Sie hiermit darüber, dass
unsere Erzeugnisse die aus Kupferlegierungen gefertigt wurden, Blei mit
Gehalten größer als 0,1 % Masseprozent aufweisen.
Unverändert bleiben die gefahrstoffrechtliche
Einstufung, die Regeln zum sicheren Umgang mit Bleimetall sowie das
Anwendungsspektrum unserer Produkte.
Erzeugnisse aus Kupfer und Kupferlegierungen
fallen nicht in den Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des
europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und
Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) und unterliegen somit
nicht der Einstufungs- und Kennzeichnungspflicht.